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Aktuelles

Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung


Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat am 29.10.2019 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 82 Absatz 1 in Verbindung mit § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Schreiben vom 26.11.2019 Aktenzeichen 55-902.41, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 29.10.2019 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 bestätigt.
Die Nachtragssatzung mit Nachtragsplan liegen an sieben Tagen in der Zeit vom 06.12.2019 bis 17.12.2019 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus im Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.
 
Die vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
 
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Denkingen für das Haushaltsjahr 2019 (PDF)
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