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Aktuelles

Gemeindenachricht

Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahlen finden am 22. März 2020 statt


Die Wahl findet nur per Briefwahl statt, die Wahllokale bleiben geschlossen.
Weisen Sie die Öffentlichkeit auf den Homepages und anderen Internetangeboten Ihrer
Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen darauf hin.
 
Auszählung am Wahlsonntag
  • Für Auszählungsgruppen gilt:
  • Vermeiden von Risikogruppen als Auszählende
  • Auszählungsgruppen auf die Mindestanzahl reduzieren
  • Zählgruppen zu 3 Personen
  • Nur eine Zählgruppen pro Raum, Zählgruppen also auf mehrere Räume verteilen
  • Eintragung der Ergebnisse unmittelbar nach Auszählung in WEDDING
 
Allgemeine Briefwahl
Alle Wahlberechtigten werden dringend gebeten, von der Möglichkeit der Briefwahl regen
Gebrauch zu machen. Bitte machen Sie als Wahlveranwortliche auf den Homepages und
anderen Internetangeboten Ihrer Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den
kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen aufmerksam.
 
Eingangsfrist für Wahlbriefe bei allgemeiner Briefwahl
Auszuzählen sind bei allgemeiner Briefwahl alle Wahlbriefe, die bis
Sonntag, 22. März 2020, 16.00 Uhr
im Pfarramt/Einwurfbriefkasten eingegangen sind.
Die neue Eingangsfrist gilt ab sofort diözesanweit, unabhängig davon, was bisher vor Ort als
Ende der Briefwahlfrist mitgeteilt wurde.

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