Eingeschränkter Betrieb der Kindergärten
18.05.2020
Da die entsprechenden Verordnungen und Hinweise zum Teil erst am Sa. 16.05. eingegangen sind, haben wir für Denkingen beschlossen dies erst zum 25.5. umzusetzen.
Kinder in der Notbetreuung haben absoluten Vorrang. Diese Notgruppenbetreuung wurde nunmehr noch erweitert. Insgesamt dürfen die Kindergärten nur bis zu 50% der genehmigten Kindergartenplätze belegen. Somit können nach Abzug der Notgruppenkinder im begrenzten Maß weitere Plätze belegt werden. Wie dies geschieht ist Angelegenheit des jeweiligen Trägers.
Es kann daher nur sehr eingeschränkt ein Kindergartenbetrieb stattfinden und es kann auch nicht garantiert werden, dass alle Kinder hier einen regelmäßigen eingeschränkten Kindergartenbesuch ermöglicht bekommen.
Die Denkinger Kindertagesstätten werden sich aber bemühen Lösungen zu finden, die wenigstens einen tageweisen Besuch in einem roulierenden System ermöglichen. Hierzu werden die Eltern von der jeweiligen Einrichtung gesondert unterrichtet.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kindergärten unter sehr strengen Hygienebestimmungen arbeiten werden. So dürfen Erziehungsberechtigte in der Regel die Einrichtung nicht betreten und müssen auf jeden Fall eine Schutzmaske tragen.
Die Abstandsregeln lassen sich zwischen Kindern und Erzieherinnen im Kindergartenalltag nicht einhalten. Die Erzieherinnen und die Kinder werden auch keine Schutzmasken tragen. Es muss jedem Erziehungsberechtigten daher auch klar sein, dass der Besuch einer Kindertagesstätte auch mit Risiken verbunden ist. Daher dürfen Kinder mit Symptomen oder Kinder welche Kontakt mit einer Person mit entsprechenden Symptomen hatten die Einrichtung nicht besuchen. Hier bitte unbedingt absolute Vorsicht walten lassen.
Wir bitten aber auch, dass die Erziehungsberechtigten sich beim Abholen und Bringen der Kinder an die Abstandsregeln halten und auf eine länger andauernde Zusammenkunft vor der Einrichtung verzichten.
Weiter muss jedem klar sein, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuung in Coronazeiten gibt, und dass die getroffenen Regelungen der Kindergärten jeweils dem aktuellen rechtlichen Stand entsprechen und daher auch jederzeit wieder geändert werden können.