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Aktuelles

Gemeindenachricht

Weitere Öffnung für Sportangebote


Danach sind unter strengen Hygiene- und Abstandsregelungen nunmehr auch im begrenzten Maße sportliche Aktivitäten in Sporthallen möglich. Hierbei darf nur in Gruppen von maximal 10 Personen trainiert werden. Dabei muss einer Person eine Fläche von 40 Quadratmetern zur Verfügung stehen.

Eine Ausnahme hiervon bildet das Training an einem Gerät oder auf einer Matte, bei dem der Standort beigehalten wird. Hier müssen jeder Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Allerdings gilt auch hier ein durchgängiger Abstand von 1,5 m zwischen sämtlichen Personen. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist grundsätzlich untersagt (Ausnahmen gemeinsamer Hausstand). Weiter ist eine hochintensive Ausdauerbelastung untersagt.

Umkleide- und Duschräume dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Weiter sind jeweils die Namen der Teilnehmer zu erheben um im Falle einer Infektion die Infektionsketten nachvollziehen zu können. Für jede Übungseinheit muss dazuhin eine verantwortliche Person genannt werden.

Die Gemeinde wird nach den Pfingstferien die Mehrzweckhalle für den coronabedingten Sportbetrieb öffnen. Die Vereine welche hier ihre Trainings- und Übungszeiten abhalten wollen müssen vorab ein Infektionsschutzkonzept vorlegen. Weiter wird die Gemeinde für die Mehrzweckhalle ein entsprechendes Hygieneschutzkonzept erstellen.

Die Schulturnhalle bleibt weiterhin geschlossen da die Voraussetzungen für einen Trainings- und Übungsbetrieb nach den Coronaregeln nicht vorliegen. Die TSV-Turnhalle ist weiterhin gesperrt. Hier wird ggf. im Einvernehmen zwischen TSV und Gemeinde nach Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts entschieden.

Weiterhin nicht gestattet sind Proben von Musikvereinen, Showtanzgruppen und Chören sowie Tanzveranstaltungen. Ausnahmen gelten nur für professionelle Musik- und Tanzschulen.

Für Versammlungen gilt weiterhin ein Versammlungsverbot. Hier sind Lockerungen in Aussicht gestellt. Sobald es hier zu einer Änderung der Corona-VO kommt wird die Gemeinde entsprechend reagieren.

Unabhängig davon steht aber fest, dass sämtliche Veranstaltungen dem Abstands- und Hygienegebot unterliegen, dass beispielsweise Tanzveranstaltungen oder Büffets  verboten bleiben werden.
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