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Aktuelles

Gemeindenachricht

Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Denkingen


Eine rechtswirksame Bekanntmachung über das Amtsblatt, welches in der Regel am Dienstag Redaktionsschluss hat und am Donnerstag erscheint, war hierbei oft nicht möglich.

Weiter können bei der jetzigen Corona-Pandemie etwa durch einen notwendigen Lock-down Bekanntmachung von „einer Stunde auf die andere“ notwendig werden. Ihre Rechtskraft können solche Bekanntmachungen aber erst mit der ordnungsgemäßen rechtlichen Bekanntmachung entfalten.
Gleiches kann man sich bei künftigen Pandemien, Tierseuchen oder Katastrophenfällen vorstellen.

Die alte Bekanntmachungssatzung aus dem Jahre 1984 sah ausschließlich die Bekanntmachung über das Mitteilungsblatt vor. Nunmehr kann in dringenden Fällen eine rechtskräftige Bekanntmachung auch über das Internet erfolgen.
 

Hier gelangen Sie zur Bekanntmachungssatzung (PDF)
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