Corona-Verordnung – Öffnung Rathaus
03.11.2020
Corona-Verordnung – Öffnung Rathaus
Das Land hat nunmehr verschärfte Coronaregeln, insbesondere was das Zusammentreffen von Personen anbelangt, erlassen.
Das Rathaus bleibt weiter zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Wir empfehlen aber vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wir legen Wert darauf, dass sich nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern im Rathaus befinden, so dass es ggf. auch zu Wartezeiten vor dem Rathaus kommen kann. Dies dient ihrem Schutz und dem Schutz der Mitarbeiter.
Im Rathaus gilt für alle Besucher Maskenpflicht. Die Maske kann bei Besprechungen in einem Raum mit entsprechendem Abstand abgenommen werden.