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Aktuelles

Gemeindenachricht

Hinweis zur Landtagswahl


Wir möchten daher ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Bitte fordern sie die Unterlagen für die Briefwahl rechtzeitig an.

Das Wahllokal wird in diesem Jahr anders wie gewohnt in der Schulturnhalle hergerichtet. Sowohl für die Wählerinnen und Wähler wie auch für die Wahlhelfer gilt dabei die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welche die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.

Es ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Es werden immer nur eine bestimmte Anzahl von Personen in das Wahllokal eingelassen um diese Mindestabstände garantieren zu können. Eingang und Ausgang sind getrennt voneinander. Bei event. Warteschlangen vor dem Wahllokal ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, ebenso die Maskenpflicht.

Beim Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren. Der Aufenthalt im Wahllokal ist auf höchstens 15 Minuten zu begrenzen.

Die Personen welche sich im Wahlgebäude aufhalten sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten verpflichtet. Der Wahlvorstand ist zur Erhebung dieser Daten berechtigt.

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die

  • 1. in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
  • 2. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
  • 3. entgegen der CoronaVO keine Maske tragen, sofern sie nicht hierzu befreit sind, oder
  • 4. ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Bitte bringen sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit ins Wahllokal.

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