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Aktuelles

Gemeindenachricht

Lockdown verlängert


Neben weiteren Beschlüssen, die nunmehr in Landesrechtliche Regelungen umgesetzt werden müssen, wurde beschlossen:

  • Eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ soll durch weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle durchbrechen. Am Gründonnerstag (1. April) und Ostersamstag (3. April) sollen deshalb zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf max. fünf Personen (außer Kinder bis 14 Jahre) beschränkt. Geöffnete Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet; Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Religiöse Versammlungen sollen möglichst virtuell durchgeführt und kostenlose Testangebote genutzt werden.
  • Für die Bürgertests sollen weiterhin ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Die flächendeckenden Tests in Schulen und Kitas werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern sowie von Beschäftigten im Kitabereich angestrebt.
  • Die Unternehmen sollen durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause zur Reduzierung von Kontakten beitragen. Ihren in Präsenz Beschäftigten sollen sie regelmäßige Tests, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Wochen, angeboten und bescheinigt werden.
  • Eindringlicher Appell an die Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Von den Fluglinien werden konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug aus Urlaubsländern erwartet. Das Infektionsschutzgesetz soll für eine generelle Testpflicht vor Abflug geändert werden.
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