Änderung Besucherregelung Rathaus
04.03.2022
Im Land gilt nicht mehr die Alarmstufe, sondern wieder die Warnstufe. Beim Besuch des Rathauses und Bauhofs entfällt daher die vorherigen Impf-, Test- und Ausweiskontrolle. Auch eine Terminvereinbarung ist nicht mehr erforderlich. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie die Abstandsregelung bleibt für Besucher weiterhin bestehen. Die Regelung gilt ab 01.03.2022.