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Aktuelles

Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung


Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat am 20.09.2022 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 82 Absatz 1 in Verbindung mit § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Schreiben vom 14.10.2022 Aktenzeichen 55-902.41, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 20.09.2022 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt.

Die Nachtragssatzung mit Nachtragsplan liegen an sieben Tagen in der Zeit vom Freitag, 28.10.2022  bis 07.11.2022  (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus im Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Denkingen für das Haushaltsjahr 2022 (PDF)

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