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Aktuelles

Gemeindenachricht

Waldweide Klippeneck


Auf die historisch vorhandene Beweidung des Gebiets weist bereits der Flurname Heuberger „Wasen“ hin. Noch heute sind vereinzelt Weidbäume sowie die vereinzelt vorhandenen Arten naturnaher Beweidung in dem Gebiet vorzufinden.

Gerade mit Blick auf den rasanten Rückgang von Insekten, Vögeln und seltenen Pflanzen sehen wir in der Schaffung einer Waldweide einen wertvollen Beitrag zur Schaffung und dem Erhalt neuer Lebensräume, sowohl für die Tierwelt wie auch die Pflanzenwelt.

Mit dem Projekt Waldweide kann die Gemeinde darüber hinaus Ökopunkte generieren, die gerade auch für den ökologischen Ausgleich der Erweiterung des Gewerbegebiets Sulzen mit dem Bebauungsplan „Sulzen V“ und damit dem Bau einer weiteren Werkhalle der Firma Kauth, notwendig werden.  Eine andere Alternative wäre gewesen weitere landwirtschaftliche Flächen stillzulegen bzw. anderweitig zu bewirtschaften oder aber die Ökopunkte entsprechend einzukaufen. Wir sprechen hier von einem Betrag von ca. 300.000.--€. Aus dem Projekt Waldweide werden wir ca. 1,2 Mio Ökopunkte generieren können. Davon wird etwas mehr wie die Hälfte für das Baugebiet „Sulzen V“ benötigt.

Da das Landeswaldgesetz eine Beweidung im Wald ausdrücklich nicht zulässt war für das Projekt „Waldweide Klippeneck“ eine entsprechende forstaufsichtliche Einverständniserklärung der Körperschaftsforstdirektion notwendig, welche diese am 21.12.2022 erteilt hat. Sowohl die Untere Forstbehörde beim Landratsamt Tuttlingen, wie auch die Untere Naturschutzbehörde sowie die Körperschaftsdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg haben das Projekt von Anfang an unterstützt und begrüßt. Lange war jedoch der Schutzstatus, ob Schonwald oder Waldweide, nicht geklärt.

Der Gemeinderat hat das Projekt ebenfalls einstimmig unterstützt, gerade auch weil man sich hier längerfristig einen Mehrwert für die Umwelt verspricht. Er hat daher das Institut für Naturschutz und Fachplanung (INA Südwest) mit einem Gutachten für die Waldweide Klippeneck im Gewann Heuberger Wasen beauftragt. Der zuständige Bearbeiter, Herr Dr. Florian Wagner, hat eine Bestandserfassung durchgeführt, die Ziele welche man mit der Waldweide erreichen möchte beschrieben sowie die Maßnahmen aufgeführt, die zur Zielerreichung notwendig werden. Dazu findet ein entsprechendes Monitoring statt bei dem in bestimmten Zeitabständen der Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen bewertet wird. Hierdurch wird es möglich sein flexibel die Maßnahmen zur Erreichung des Ziels Waldweide anzupassen.

Als Schutzziele wurden in dem Gutachten formuliert:

  • - Wiederherstellung und Erhaltung eines lichten Weidewalds als Beispiel einer historischen Nutzungsform. Der Wald soll als Lichtwald ausgeprägt sein und somit mindestens den strukturellen Charakter des im Luftbild von 1968 dokumentierten Zustand erhalten. Die Waldeigenschaft mit einem Bestockungsgrad von über 0,4 wird erhalten.
  • -Die Wiederherstellung der vollen Funktion der alten noch vorhandenen Weidbäume durch entsprechende Freistellung.
  • -Die Neuentwicklung von jungen Weidbaumgenerationen durch Beweidung und Zulassen entsprechender Sukzessionsprozesse bei gleichzeitigem lichtem Bestandscharakter. Hier kann ein vielfältiges Spektrum standortsgerechter Baumarten zum Tragen kommen.
  • -Die Entstehung standortstypischer lichtbedürftiger Bodenvegetation mit nennenswertem Anteil an Grünlandarten, insbesondere mit Elementen der Magerweiden mittlerer Standorte, der Magerrasen basenreicher und basenarmer Standorte bis hin zu Säumen trockenwarmer Standorte.
  • -Ein Anteil an standortstypischen (dorn-)bewehrten Sträuchern in unterschiedlicher Dichte.
  • -Die Wiederaufnahme einer historischen Waldnutzungsform soll im Einklang mit der Naherholung sowie der Naturpädagogik erfolgen.

Dazu soll die Beweidung eng angelehnt an die historische Nutzung vorwiegend in Hütehaltung mit Schafen erfolgen. Diese unterstützt vornehmlich die Entwicklung einer strukturreichen Vegetation im Unterwuchs des lichten Waldes.  Durch die Beweidung sowohl des Segelfluggeländes wie auch des Weidewaldes erfolgt ein Eintrag von Samen geschützter Pflanzen durch den Schafsdung in den Weidewald. Durch die Hütehaltung kann weitgehend auf feste oder mobile Zäune verzichtet werden.

Die forstwirtschaftliche Nutzung findet weiterhin statt und ist auf die Schutzziele abgestimmt.

Soweit die Schutz- und Pflegeziele nicht durch forstwirtschaftliche Nutzung und Beweidung erreicht werden können, sind manuelle oder motormanuelle Landschaftspflegemaßnahmen erforderlich.

Entsprechend der unterschiedlichen Ziele (Vegetation, Vogelarten, Weidemanagement) findet ein unterschiedliches Monitoring statt, d.h. in bestimmten festgesetzten Zeitabständen findet eine Begutachtung des neuen Istzustands statt.

Insgesamt wird die Umwandlung innerhalb eines Zeitraums von ca. 10 Jahren erfolgen und jeweils in abgestimmten Zwischenschritten erfolgen. Die Gemeinde beabsichtigt an geeigneten Stellen auch auf das Waldweideprojekt, seine Ziele und Maßnahmen, vor Ort hinzuweisen.

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