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Aktuelles

Gemeindenachricht

Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine


Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.

Die Prüfung erfolgt ent­sprec­hend den Vor­gaben der zuständigen Berufs­genos­sen­schaft als soge­nannte "Druckp­robe". Die „Druckprobe“ wird in den nächsten Tagen durch die Bauhofmitarbeiter durchgeführt.

Grabnutzungsberechtigte werden gebeten, schon jetzt die Standsicherheit zu prüfen und ggf. die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen.

Neben der Gemeinde als Fried­hofsträger sind vor allem die Nut­zungs- und Verfügungs­berech­tig­ten der Grabstätten für den ver­kehrs­sic­heren Zus­tand der Grab­male und der son­stigen Grabaus­stat­tung ver­ant­wort­lich. Die Grab­male, deren Sic­her­heit nicht mehr gewährleis­tet ist, wer­den durch Aufkleber: „Vorsicht, Unfallgefahr! Dieses Grabmal ist nicht mehr standsicher“ gekenn­zeich­net. Die Nut­zungs- und Verfügungs­berech­tig­ten der betref­fen­den Gräber wer­den gebe­ten, die Grab­steine dann umge­hend durch einen Stein­metz­betrieb fach­gerecht befes­tigen zu las­sen.

Es wird ausdrücklich darauf hin­gewiesen, dass die Nut­zungs- und Verfügungs­berech­tig­ten für alle Unfälle haf­ten, die durch das Umstürzen von nicht mehr stand­fes­ten Grab­steinen ver­ursacht wer­den.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Bauhofleiter (Herr Numberger: Tel. 0173/3411336) zur Verfügung.

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