Öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, auf der Homepage der Gemeinde Denkingen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die öffentlichen Bekanntmachungen können bei der Gemeindeverwaltung Denkingen, Hauptstraße 46, 78588 Denkingen, kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
Die Festlegung erfolgte in der "Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde Denkingen (Bekanntmachungssatzung)" vom 01.02.2025.