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Aktuelles

Gemeindenachricht

Beerdigungen in Zeiten der Corona-Krise


Das Kultusministerium hat hierzu eine entsprechende Verordnung erlassen. Hierzu gilt für die Gemeinde Denkingen:

Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete jeweils unter freiem Himmel sind möglich. Gottesdienste aus Anlass eines Trauerfalls sind nicht möglich.
Eine Besichtigung und Verabschiedung bei der Aufbewahrung in der Leichenzelle durch mehrere Personen ist nicht möglich. Es wird hierbei jeweils nur 1 Person zugelassen.
Weihwasserkessel oder Erdschaufeln sind nicht gestattet, Blütenblätter als Alternative sind erlaubt.
Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis mit höchstens 10 Personen stattfinden. Über die Teilnehmer ist eine Teilnehmerliste zu führen um ggf. später die Infektionskette zurückverfolgen zu können. Bitte daher auch überlegen, ob es nicht sinnvoll ist die Todesanzeige erst nach der Beerdigung zu platzieren. Wenn die Anzeige vor der Bestattung erscheint darf der Bestattungstermin nicht genannt werden.
Zwischen den Trauergästen ist ein Abstand von mind. 1,50 m einzuhalten.
Die gesamte Beisetzung ist auf eine Zeit von max. 30 Minuten begrenzt.

Solche Anordnungen fallen niemand leicht, wissen wir doch um den Schmerz der Angehörigen, zu dem sich nun auch noch die belastende Situation der Corona-Krise gesellt. Sicherlich aber will niemand, dass sich insbesondere ältere Mitmenschen und Menschen mit Vorerkrankungen bei einer Beerdigung einem unnötigen Risiko aussetzen. Niemand kann wollen, dass eine Beerdigung zum Ausgang einer Infektionskette wird.
Rudolf Wuhrer
Bürgermeister
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