Das Forstrevier Spaichingen informiert
1. Brennholz-Polter
Der Verkauf der Polter erfolgt dieses Jahr über den Weg der Bestellung beim Forstrevier, weil das kreisweite Brennholz-Portal derzeit neu aufgestellt wird.
Bitte schicken Sie Ihre schriftliche Bestellung mit Angabe der Wunschmenge und Ihrer kompletten Anschrift, incl. Telefonnummer an die Mailadresse
j.reger(at)landkreis-tuttlingen.de. Jeder Besteller erhält anschließend eine Liste der Lose und eine Karte mit den Polterplätzen und sucht sich dort sein Wunschlos aus. Die Vergabe erfolgt dann nach der Reihenfolge der Rückmeldungen unter Beachtung der Obergrenze von 10 Fm pro Haushalt und dem Wohnort. Die Zusendung der Losliste kann noch 2-3 Wochen dauern, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Hiebe. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen dazu ab.
Der Verkaufspreis liegt bei 90,- €/Fm incl. MwSt. für Harthölzer. Andere Holzarten mit geringerem Brennwert wurden bei der Ermittlung des Gesamtpreises der Lose entsprechend berücksichtigt. Gewerbliche Brennholzkäufer werden zum Preis von 100,- €/Fm zzgl. MwSt. beliefert, sofern übrige Mengen vorhanden sind. Bestellungen richten Sie bitte an die o.g. Mailadresse. Sollte bekannt werden, dass Brennholz für Endkunden im Brennholz-Handel weiterverkauft wird, werden diese Kunden von künftigen Käufen ausgeschlossen.
Durch die Zertifizierung der Kommunalwälder Spaichingen und Denkingen nach PEFC sind wir verpflichtet, bei der Aufarbeitung von Brennholz durch Endabnehmer gewisse Standards einzufordern.
Dazu gehört zum Beispiel, dass der Sägenführer einen qualifizierten Motorsägen-lehrgang absolviert hat und die Motorsäge mit Alkalytbenzin und Bio-Sägeketten-haftöl betreibt.
Diese Selbstverpflichtung erklären Sie bitte formlos mit der Bestellung.
Die meisten Polter liegen an befestigten Waldwegen und können problemlos mit einem normalen Pkw abtransportiert werden.
2. Käferholzsituation-Polter
Jetzt im Winter zeigen sich in der Fichte immer noch Befallsstellen und einzeln-stehende, sich rötende Bäume, die spät im Jahr befallen wurden und bei denen der Frost nun die abgestorbene Rinde hob. Über alle Waldbesitzarten hinweg – auch im Privatwald – sollte es unser Ziel sein, durch zeitnahe Aufarbeitung unsere Wälder weitestgehend grün zu halten. Dadurch sind die Überwinterungsbäume weg und bei entsprechend ungünstigem Witterungsverlauf im Frühjahr kann ein Neuausbruch schnell erkannt werden, ohne dass dürre Bäume unsere Sicht auf die Bestandes-ränder verdecken.
Weiterhin zeigen alte Weißtannen vereinzelt Trockenschäden im Nachgang der letzten Trockenjahre auf. Da das Absterben der Tannen von oben nach unten und über einen gewissen Zeitraum erfolgt, kann der grüne Stammteil bei zeitnaher Aufarbeitung wie frisch verkauft werden. Vollständig dürre Tanne wird zum Kilbenpreis verkauft. Zu lange trocken stehende Weißtannen werden schnell brüchig und machen die Aufarbeitung immer gefährlicher!
Weitere Informationen, auch zur Aushaltung absetzbarer Sortimente, bekommen Sie immer aktuell auf der Homepage der Kreis-FBG fbg-landkreis-tuttlingen.de.
3. Echtle-Aushaltung
Die Firma Echtle (starke Tannen/Fichten- Klötze) hat ihre Übermaß-Regel geändert auf 20 cm (statt 10 cm), aber bezogen auf die ganze Stammlänge. Bisher galt das Übermaß ab Mitte des Fallkerbes. Bitte beachten.
4. Beförsterung
Seit 2020 wird die Privatwaldbetreuung über einen reduzierten (bezuschussten) Stundensatz abgerechnet. Diese erfordert seither einen bestimmten Ablauf:
Der Waldbesitzer schließt vor Inanspruchnahme von forstlichen Betreuungs-leistungen eine Vereinbarung, den sog. PW1-Vertrag mit dem Forstamt ab. Der Vertrag wird auf Anforderung zugeschickt und gilt für 5 Jahre.
In dieser Vereinbarung ist die Beantragung des Zuschusses zur Reduzierung des Stundensatzes enthalten. Mit Unterzeichnung und Einreichung des Antrages können dann wie gewohnt, die Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass ohne gültigen PW1-Vertrag z.B. kein Holz aufgenommen werden kann.