Das Forstrevier Spaichingen informiert

1. Brennholz-Polter

Der Brennholzverkauf im Gemeindewald Denkingen erfolgt ab sofort über das kreisweite Brennholz-Portal www.holzfinder.de.

Der Verkaufspreis liegt bei ca. 90,- €/Fm incl. MwSt. für Harthölzer. Andere Holzarten mit geringerem Brennwert wurden bei der Ermittlung des Gesamtpreises der Lose entsprechend berücksichtigt.

Durch die Zertifizierung der Kommunalwälder Spaichingen und Denkingen nach PEFC sind wir verpflichtet, bei der Aufarbeitung von Brennholz durch Endabnehmer gewisse Standards einzufordern.

Dazu gehört zum Beispiel, dass der Sägenführer einen qualifizierten Motorsägen-lehrgang absolviert hat und die Motorsäge mit Alkalytbenzin und Bio-Sägeketten-haftöl betreibt.

Diese Selbstverpflichtung erklären Sie beim Kauf des Brennholzes über www.holzfinder.de.

Die meisten Polter liegen an befestigten Waldwegen und können problemlos mit einem normalen Pkw abtransportiert werden.

2. Käferholzsituation-Polter

Jetzt im Winter zeigen sich in der Fichte immer noch Befallsstellen und einzeln-stehende, sich rötende Bäume, die spät im Jahr befallen wurden und bei denen der Frost nun die abgestorbene Rinde hob. Über alle Waldbesitzarten hinweg – auch im Privatwald – sollte es unser Ziel sein, durch zeitnahe Aufarbeitung unsere Wälder weitestgehend grün zu halten. Dadurch sind die Überwinterungsbäume weg und bei entsprechend ungünstigem Witterungsverlauf im Frühjahr kann ein Neuausbruch schnell erkannt werden, ohne dass dürre Bäume unsere Sicht auf die Bestandes-ränder verdecken.

Weiterhin zeigen alte Weißtannen vereinzelt Trockenschäden im Nachgang der letzten Trockenjahre auf. Da das Absterben der Tannen von oben nach unten und über einen gewissen Zeitraum erfolgt, kann der grüne Stammteil bei zeitnaher Aufarbeitung wie frisch verkauft werden. Vollständig dürre Tanne wird zum Kilbenpreis verkauft. Zu lange trocken stehende Weißtannen werden schnell brüchig und machen die Aufarbeitung immer gefährlicher!

Weitere Informationen, auch zur Aushaltung absetzbarer Sortimente, bekommen Sie immer aktuell auf der Homepage der Kreis-FBG fbg-landkreis-tuttlingen.de.

3. Echtle-Aushaltung

Die Firma Echtle (starke Tannen/Fichten- Klötze) hat ihre Übermaß-Regel geändert auf 20 cm (statt 10 cm), aber bezogen auf die ganze Stammlänge. Bisher galt das Übermaß ab Mitte des Fallkerbes. Bitte beachten.

4. Beförsterung

Seit 2020 wird die Privatwaldbetreuung über einen reduzierten (bezuschussten) Stundensatz abgerechnet. Diese erfordert seither einen bestimmten Ablauf:

Der Waldbesitzer schließt vor Inanspruchnahme von forstlichen Betreuungs-leistungen eine Vereinbarung, den sog. PW1-Vertrag mit dem Forstamt ab. Der Vertrag wird auf Anforderung zugeschickt und gilt für 5 Jahre.

In dieser Vereinbarung ist die Beantragung des Zuschusses zur Reduzierung des Stundensatzes enthalten. Mit Unterzeichnung und Einreichung des Antrages können dann wie gewohnt, die Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass ohne gültigen PW1-Vertrag z.B. kein Holz aufgenommen werden kann.

AGBSs Brennholz Selbsterwerber (PDF)

AGBs Brennholz (PDF)

Förster Alexander Bauer

Talstraße 25
77773 Schenkenzell-Kaltbrunn