Volltextsuche auf: https://www.denkingen.de
Volltextsuche auf: https://www.denkingen.de
Aktuelles

Gemeindenachricht

Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen - Übersicht


Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen

Ab dem 2. November treten in ganz Deutschland zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen. Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen.

Feiernde Gruppen zuhause, in privaten Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sind inakzeptabel.

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert, dafür verstärken Bund und Länder die Kontrollen.

Private Reisen

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Für Reisen ins Ausland gelten weiter die Reisewarnungen der Auswärtigen Amts und die Liste der Risikogebiete im Ausland des Robert Koch-Instituts sowie die Verordnung Einreise und Quarantäne.

Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet.

Kultur, Sport und Freizeit

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:

Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen

Museen

Messen

Kinos

Freizeitparks

Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, etwa Indoor-Spielplätze, Escape Rooms, Laser-Tags etc.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen wie SM-Studios, Swinger-Clubs oder Sex-Clubs

Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Profisportsveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen

Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt

Gastronomie

Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.

Restaurants und Gaststätten müssen ebenfalls schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause.

Betriebskantinen können unter Auflagen weiter geöffnet bleiben.

Körpernahe Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Nagelstudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch indizierte Fußpflege ist weiterhin möglich.

Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.

Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.

Die Einzelhändler müssen den Zutritt so steuern, dass Wartschlangen vermieden werden.

Es darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten.

Arbeitsplatz

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Infektionsketten im Betrieb müssen sie schnell identifizieren. Jedes Unternehmen in Deutschland muss aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Dabei müssen sie bisherige Hygienekonzepte in Anbetracht der Infektionszahlen anpassen.

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen, wo es möglich ist, überall Home Office ermöglichen.

Nicht erforderliche Kontakte der Belegschaft und mit Kundinnen und Kunden gilt es zu vermeiden. Die Betriebe müssen allgemeine Hygienemaßnahmen umsetzen und besondere Hygienemaßnahmen bei erforderlichen Kontakten ergreifen: AHA+L-Regel

Schutz von Risikopatient*innen

Es braucht besondere Schutzvorkehrungen für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Dabei sollen die Regelungen nicht zu sozialer Isolation der Betroffenen führen. Hierfür sieht die Teststrategie des Bundes unter anderem regelmäßige SARS-CoV-2-Schnelltests für Patienten/Bewohner und ihre Besucher sowie das Personal vor.

Finanzielle Hilfen und Entschädigungen

Die von der temporären Schließung betroffene Unternehmen, Betriebe und Selbständigen erhalten eine Nothilfe vom Bund, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pauschalisiert die Fixkosten abdecken und beträgt bis zu 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Weitere Details wird das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium am Donnerstag, 29. Oktober bekannt geben.

Der Bund wird seine Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptsächlich betroffenen Branchen verbessern.

Daher gilt, dass auch Treffen von mehr als 10 Personen aus höchstens zwei Haushalten vor Schulen Kindergärten, Kirchen, auf dem Friedhof usw. verboten sind. Wir bitten dies insbesondere beim Abholen und Bringen der Kinder zu beachten. Weiter gilt in diesen Bereichen eine Maskenpflicht, da die Gefahr besteht, dass Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Nach Oben